Rz. 30

Von grober Fahrlässigkeit muss sich der VN entlasten
Im Übrigen hat er hinsichtlich Kausalität Beweispflicht
Obliegenheitsverletzungen wären insoweit sanktionslos, wenn VN nachweist, dass sein Verhalten nicht kausal war (erfolgreicher Kausalitätsgegenbeweis)
Bei Vorsatz ist vollständige Leistungsfreiheit i.S.v. § 28 Abs. 1 VVG gegeben
Beweislast hat Versicherer
Leistungsfreiheit entfällt, wenn VN Kausalitätsgegenbeweis führt
Ausnahme bei Arglist des VN
Beweislast für Arglist hat Versicherung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge