I. Muster: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

 

Rz. 22

Muster 9.20: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

 

Muster 9.20: Kostenvorschussnote für eine Kündigungsschutzklage nebst Berechnung

Olfa Efer

Fachanwalt für Arbeitsrecht

_________________________ Anrede

_________________________ Vorname Nachname

_________________________ Straße Hausnummer

_________________________ PLZ Ort

Datum: _________________________

Kostenvorschussrechnung gem. § 9 RVG

Bezeichnung der Angelegenheit

 
Gegenstandswert gemäß § 23 RVG: 5.000,20 EUR
Nach § 13 RVG beträgt bei diesem Wert eine volle Gebühr: 390,00 EUR
Leistungszeit: 1.3.2021 bis heute  
Rechnungsnummer: 210610  
    Nr. des VV zum RVG  
Verfahrensgebühr 1,3 3100 507,00 EUR
Terminsgebühr 1,2 3104 468,00 EUR
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen   7002 20,00 EUR
Zwischensumme:     995,00 EUR
Umsatzsteuer (19 %)   7008 189,05 EUR
zu zahlender Betrag     1.184,05 EUR

Umsatzsteuer-Nummer: _________________________

Es wird darum gebeten, diese Rechnung bis zum _________________________ auszugleichen.

Bankverbindung: _________________________

Sie werden hiermit gemäß § 286 Abs. 3 BGB besonders darauf hingewiesen, dass

Verzug spätestens eintritt, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit

und dem Zugang dieser Rechnung geleistet wird.

O. Efer

Rechtsanwalt

Erläuterungen:

Diese Abrechnung beruht auf dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach § 2 Abs. 2 RVG bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis (VV).

II. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

 

Rz. 23

Muster 9.21: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

 

Muster 9.21: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleich

Datum: _________________________

Kostenrechnung

 
Gegenstandswert gemäß § 23 RVG: 5.000,20 EUR
Nach § 13 RVG beträgt bei diesem Wert eine volle Gebühr: 390,00 EUR
Leistungszeit: 1.3.2021 bis heute  
Rechnungsnummer: 210610  
    Nr. des VV  
Verfahrensgebühr 1,3 3100 507,00 EUR
Terminsgebühr 1,2 3104 468,00 EUR
Einigungsgebühr 1,0 1000 390,00 EUR
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen   7002 20,00 EUR
Zwischensumme:     1.385,00 EUR
Umsatzsteuer (19 %)   7008 263,15 EUR
zu zahlender Betrag     1.648,15 EUR

III. Muster: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

 

Rz. 24

Muster 9.22: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

 

Muster 9.22: Kostennote für die erstinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Datum: _________________________

Kostenrechnung

 
Gegenstandswert gemäß § 23 RVG: 9.000,00 EUR
Nach § 13 RVG beträgt bei diesem Wert eine volle Gebühr: 558,00 EUR

Leistungszeit: 1.3.2021 bis heute

Rechnungsnummer: 210610
   
      Nr. des VV zum RVG  
Verfahrensgebühr   1,3 3100 725,40 EUR
Verfahrensdifferenzgebühr (177,60 EUR) 3.000,00 EUR 0,8 3101 140,40 EUR
Terminsgebühr   1,2 3104 669,60 EUR

Mehrwert Terminsgebühr

(266,40 EUR)
3.000,00 EUR 1,2 3104 Abs. 2 129,60 EUR
Einigungsgebühr   1,0 1003 558,00 EUR

Mehrwert Einigungsgebühr

(333,00 EUR)
3.000,00 EUR 1,5 1000 333,00 EUR
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunika­tionsdienstleistungen     7002 20,00 EUR
Zwischensumme:       2.576,00 EUR
Umsatzsteuer (19 %)     7008 489,44 EUR
zu zahlender Betrag       3.065,44 EUR
Die Obergrenze des § 15 Abs. 3 RVG wurde berücksichtigt.

IV. Muster: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

 

Rz. 25

Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

 

Muster 9.23: Kostennote für die zweitinstanzliche Vertretung mit Vergleichsmehrwert

Datum: _________________________

Kostenrechnung

 
Gegenstandswert gemäß § 23 RVG: 9.000,00 EUR
Nach § 13 RVG beträgt bei diesem Wert eine volle Gebühr: 558,00 EUR

Leistungszeit: 1.3.2021 bis heute

Rechnungsnummer: 210610
 
      Nr. des VV zum RVG  
Verfahrensgebühr   1,6 3200 892,80 EUR

Verfahrensdifferenzgebühr

(244,20 EUR)
3.000,00 EUR 1,1 3201 172,80 EUR
Terminsgebühr   1,2 3202 669,60 EUR

Mehrwert Terminsgebühr

(266,40 EUR)
3.000,00 EUR 1,2 3104 Abs. 2 129,60 EUR
Einigungsgebühr   1,3 1004 725,40 EUR

Mehrwert Einigungsgebühr

(333,00 EUR)
3.000,00 EUR 1,5 1000 273,60 EUR
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen     7002 20,00 EUR
Zwischensumme:       2.883,80 EUR
Umsatzsteuer (19 %)     7008 547,92 EUR
zu zahlender Betrag       3.431,72 EUR
Die Obergrenze des § 15 Abs. 3 RVG wurde berücksichtigt.

V. Muster: Klage gegen Rechtschutzversicherung

 

Rz. 26

Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung

 

Muster 9.24: Klage gegen Rechtschutzversicherung

In Sachen

_________________________ (Mandant)

Prozessbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Rolf Schaefer,

– Kläger –

gegen

_________________________

– Beklagte –

wegen Kostenübernahme aus Rechtsschutzversicherungsvertrag wird namens in Vollmacht des Klägers Klage erhoben und beantragt:

1. die Beklagte zu verurteilen, den Kläger von der Gebührenforderung seines Prozessbevollmächtigten aus der Kostennote vom 3.1.2017 in Höhe von weiteren 780,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf diesen Betrag seit dem 3.2.2017 freizustellen;
2. die Beklagte zu verurteilen, den Klä...

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