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Muster 9.15: Ferienumgang

 

Muster 9.15: Ferienumgang

Der Vater hat das Recht und die Pflicht, das Kind in den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien jeweils in der zweiten Hälfte zu sich zu nehmen. Er bringt das Kind am Tag vor dem ersten Schultag um 16.00 zur Mutter zurück.

Für die Zählung der Tage gilt hierbei Folgendes:

Das erste zeitlich mit den Ferien zusammenhängende Wochenende verbringt das Kind bereits bei der Mutter, auch wenn es nach der Zählung ein Regelumgangswochenende wäre.

Alternativ

Ist das erste zeitlich mit den Ferien zusammenhängende Wochenende ein Regelumgangswochenende, will die Mutter mit dem Kind zum Ferienbeginn verreisen, und zwar bis einschließlich ab dem Sonntag, der auf den letzten Schultag folgt, und weist sie dem Vater bis spätestens zwei Wochen vor dem letzten Schultag eine entsprechende Buchung nach, fällt ein ggf. für dieses Wochenende anstehender Umgang aus. Er wird innerhalb von drei Monaten nach Ferienende nach terminlicher Wahl des Vaters bei einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen nachgeholt.

Das letzte mit den Ferien zeitlich zusammenhängende Wochenende verbringt das Kind noch beim Vater, auch wenn es nach der Zählung kein Regelumgangswochenende mehr wäre. In diesem Fall findet der nächste Regelumgang erst am darauf folgenden übernächsten Wochenende statt, sonst am unmittelbar darauf folgenden Wochenende.

Alternativ

Das letzte mit den Ferien zeitlich zusammenhängende Wochenende verbringt das Kind bereits bei der Mutter, auch wenn es nach der Zählung ein Regelumgangswochenende wäre. In diesem Fall findet der nächste Regelumgang bereits am unmittelbar darauf folgenden Wochenende statt, auch wenn dieses nach der Zählung kein Regelumgangswochenende wäre.

Alternativ

Will der Vater mit dem Kind zum Ferienende verreisen, und zwar bis einschließlich des Sonntags, der dem ersten Schultag vorausgeht, und weist er der Mutter bis spätestens drei Wochen vor dem ersten Schultag eine entsprechende Buchung nach, fällt ein ggf. für dieses Wochenende anstehender Umgang aus. Er wird innerhalb von drei Monaten nach Ferienende nach terminlicher Wahl des Vaters bei einer Vorankündigungsfrist von vier Wochen nachgeholt.

Nach Ferienende und dem, gemäß vorstehender Maßgabe erfolgten, nächsten Wochenendumgang setzt sich der Regelumgang nach der normalen Zählung fort.

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