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Was zunächst selbstverständlich ist, ist gleichwohl hervorzuheben, denn wie oft hat man in einem Gerichtsverfahren seitens des Richters gerade kein aktives Zuhören, sondern schon eine gefestigte Meinung oder eine vorgefestigte (Rechts-)Ansicht, die dazu führt, dass die Fronten verhärten und keine Lösung oder kein Vergleich gefunden wird. Das Zuhören bedeutet daher auch, die Medianten ausreden zu lassen, aber auch durch Gesten (Blickkontakte, Körpersprache) Verständnis für die Parteien zu zeigen. Verständnis und gegenseitige Wertschätzung – kurzum ein Verhandeln auf Augenhöhe – sind für Mediationen im Personenschadensrecht wichtige Aspekte.

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