Rz. 3

Arbeitskampf ist im weitesten Sinne jede kollektiv durchgeführte Maßnahme von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, die die Gegenseite zielgerichtet unter Druck setzen soll.[3] Im engeren Sinne versteht man unter Arbeitskampf die kollektive Verweigerung arbeitsvertraglicher Pflichten, die auf die Initiative einer Tarifpartei zurückzuführen ist: Das klassische Kampfmittel der Arbeitnehmer ist dabei der Streik, bei dem die Arbeit niedergelegt wird. Dem Arbeitgeber steht die Aussperrung offen, d.h. die generelle Zurückweisung der Arbeitsleistung unter Verweigerung der Lohnzahlung. Die Aussperrung kann eine Reaktion auf einen begonnenen Streik sein (Abwehraussperrung) oder von den Arbeitgebern als Angriffsmittel genutzt werden (Angriffsaussperrung).

[3] ErfK/Linsenmaier, Art. 9 GG Rn 94; HWK/Hergenröder, Art. 9 Rn 146.

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