Rz. 252
Der Erblasser, der einen Minderjährigen zum Erben einsetzt, hätte das Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigungen in jedem Fall vermeiden können, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt hätte[53].[54] Ob eine sog. Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers zu Rechtsgeschäften über Nachlassbestandteile bevollmächtigt, hängt von ihrer Ausgestaltung im Einzelfall ab.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen