Rz. 60

1. Fragen

1. Was ist ein Verlöbnis?
2. Welche Güterstände gibt es in der Ehe?
3. Welcher Güterstand ist der gesetzliche Regelfall?
4. Beschreiben Sie die Grundzüge der Zugewinngemeinschaft.
5. Welche anderen Rechtsfolgen der Ehe sollen grundsätzlich zusammen mit der Scheidung geregelt werden?
6. Unter welchen Voraussetzungen wird Betreuung angeordnet?

2. Antworten

1. Ein Verlöbnis ist ein ernsthaftes Eheversprechen.
2. Es gibt die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Darüber hinaus besteht für in der DDR geschlossene Ehen teilweise die Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, die aber nicht mehr neu entstehen kann.
3. Die Zugewinngemeinschaft.
4. Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft behalten Mann und Frau ihre eigenen Vermögensmassen. Jeder verwaltet sein Vermögen eigenständig. Jedoch darf jeder Ehegatte über sein Vermögen als Ganzes und über ihm gehörende Gegenstände des Hausrates nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen. Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Ehe, wenn einer der Ehegatten auf vorzeitigen Zugewinnausgleich klagt oder wenn die Ehepartner durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren.
5. Mit der Ehescheidung soll auch der Zugewinn- und Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für etwaige gemeinsame Kinder und der Unterhalt geregelt werden.
6. Eine Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.

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