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Verwandtschaft ist die auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft. Daneben gibt es die Schwägerschaft, die eine Verwandtschaft aufgrund Eheschließung darstellt, und die Annahme als Kind, die eine durch Gesetz gegebene Verwandtschaft begründet. Personen, die durch Abstammung miteinander verbunden sind, sind in gerader Linie miteinander verwandt. In der Seitenlinie miteinander verwandt sind Geschwister, die natürlich nicht voneinander, aber von gleichen Vorfahren abstammen.

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§§ 1601 ff. BGB). Die Verwandtschaft spielt eine maßgebliche Rolle im Übrigen vor allem im Erbrecht, weil das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht von ihr abhängen.

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