Rz. 109

Die Einbuße an Freizeit ist nach ständiger Rechtsprechung und überwiegender Meinung im Schrifttum ebenso wie der Zeitverlust bei der Abwicklung des Schadens schadensersatzrechtlich nicht relevant (BGH VersR 1976, 857; OLG Köln VersR 1982, 585). Etwas anderes gilt lediglich hinsichtlich des Zeitaufwandes zur Beseitigung des Schadens (BGH VersR 80, 675 = NJW 80, 1518).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge