Rz. 88

Die Einsicht in das Grundbuch und in die Grundakten ist gebührenfrei.

Für einen einfachen Ausdruck oder eine unbeglaubigte Kopie aus dem Grundbuch wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für einen beglaubigten Ausdruck oder eine beglaubigte Kopie aus dem Grundbuch eine Gebühr von 20 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für eine beglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 10 EUR (Nr. 17003 KV GNotKG).

Für die Erteilung beglaubigter Kopien aus den Grundakten wird für jede angefangene Seite 1 EUR, mindestens jedoch 10 EUR, erhoben (Nr. 25102 KV GNotKG); zu den Ausnahmen hiervon siehe Nr. 25102 KV GNotKG.

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