Rz. 125

OLG Köln, Beschl. v. 11.5.2017:[117]

Zitat

"…Entscheidend für die Annahme eines Auftragsverhältnisses ist, ob anhand objektiver Kriterien festgestellt werden kann, dass sich die Parteien rechtsgeschäftlich binden wollten (OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, Az.: 4 U 169/03 in OLGR Zweibrücken 2005, 132; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2006, Az.: 4 U 102/05 in ZEV 2007, 184). Insoweit ist zu berücksichtigen, ob die Erteilung einer Vollmacht aufgrund eines besonderen Vertrauens erfolgt. Im Rahmen eines solchen besonderen Vertrauensverhältnisses wird in der Regel keine Auskunft oder Rechenschaft verlangt. Der Andere soll grundsätzlich nicht im Nachhinein dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer anzugeben und zu belegen (BGH, Urt. v. 5.7.2000, Az.: XII ZR 26/98 in NJW 2000, 3199; OLG Zweibrücken, a.a.O.). Es müssen vielmehr objektive Kriterien hinzutreten, die den Rückschluss auf einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen zulassen (BGH a.a.O). …"

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge