Rz. 91

Die Einsicht in das Handelsregister und in die Handelsregisterakten ist gebührenfrei.

Für einfache Ausdrucke oder Kopien aus dem Handelsregister wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG), für eine unbeglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 5 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für beglaubigte Ausdrucke oder Kopien eine Gebühr von 20 EUR (Nr. 17002 KV GNotKG), für eine beglaubigte elektronische Übermittlung einer Datei 10 EUR (Nr. 17003 KV GNotKG).

Für die Erteilung beglaubigter Kopien aus den Handelsregisterakten wird für jede angefangene Seite 1 EUR, mindestens jedoch 10 EUR, erhoben (Nr. 25102 KV GNotKG); zu den Ausnahmen hiervon siehe Nr. 25102 KV GNotKG.

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