Rz. 184
Schäden durch Umwelteinwirkung und solche nach dem USchadG oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) sind ausgeschlossen. A 2 Ziff. 1 und 2 AVB-BHV sehen davon abweichend den standardisierten Einschluss der gesonderten Umwelthaftpflicht-Basisversicherung sowie der Umweltschaden-Basisversicherung vor. Ausführlich zu dieser Thematik: § 23 – Umwelthaftpflicht-Versicherung (siehe § 23 Rdn 1 ff.).
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