Rz. 85
Muster 8.1: Geringe Differenz der Ausgleichswerte
Muster 8.1: Geringe Differenz der Ausgleichswerte
Das Anrecht des Antragstellers (bzw. Antragsgegners) gegen _________________________ (Bezeichnung des Versorgungsträgers) und das Anrecht des Antragsgegners (bzw. Antragstellers) gegen _________________________ (Bezeichnung des Versorgungsträgers werden nicht ausgeglichen, weil die Differenz der Ausgleichswerte nur _________________________ EUR als Rentenbetrag (bzw. _________________________ EUR als Kapitalwert) beträgt und damit als gering anzusehen ist und der Versorgungsausgleich auch nicht ausnahmsweise geboten ist.
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