Rz. 100

Muster 8.9: Disquotale Stimmrechte, falls Vermögen nur von Ehemann eingebracht wird und Ehefrau und Kinder direkt im geringen Umfang an Familienpool beteiligt werden

 

Muster 8.9: Disquotale Stimmrechte, falls Vermögen nur von Ehemann eingebracht wird und Ehefrau und Kinder direkt im geringen Umfang an Familienpool beteiligt werden

(1) Solange _________________________ und _________________________ Gesellschafter sind, sind die Stimmrechte unabhängig von der Beteiligung am Festkapital so verteilt, dass von 100 insgesamt vorhandenen Stimmen

– _________________________ über 76,

– und _________________________ sowie die Kinder _________________________, _________________________ und _________________________ jeweils über 6 Stimmen verfügen.

(2) Sollte der Ehemann _________________________ vor der Ehefrau _________________________ versterben und ist die Ehe dann nicht geschieden und auch kein zulässiger Scheidungsantrag gestellt, so verfügt die Ehefrau unabhängig von ihrer Beteiligung am Festkapital über 52 (alternativ 48) Stimmen. Die Kinder verfügen dann über 48 (alternativ 52) Stimmen, wobei sich die 48/52 Stimmen nach Köpfen verteilen. Sollte die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Ehemannes geschieden sein oder ein zulässiger Scheidungsantrag gestellt sein, so verfügt die Ehefrau weiterhin nur über 6 Stimmen und die Kinder verfügen über 94 Stimmen, wobei sich die 94 Stimmen nach Köpfen verteilen.

(3) Sollte die Ehefrau _________________________ vor dem Ehemann _________________________ versterben, so verfügt der Ehemann unabhängig von seiner Beteiligung am Festkapital weiter über 76 Stimmen. Die Kinder verfügen dann über insgesamt 24 Stimmen, wobei sich die 24 Stimmen nach Köpfen verteilen.

(4) Nach dem Tode von beiden Ehegatten richten sich die Stimmrechte nach den Festkapitalanteilen.

 

Rz. 101

Muster 8.10: Vermögen stammt ausschließlich aus Familie der Ehefrau und Kinder bzw. Enkelkinder sind noch nicht direkt am Familienpool beteiligt

 

Muster 8.10: Vermögen stammt ausschließlich aus Familie der Ehefrau und Kinder bzw. Enkelkinder sind noch nicht direkt am Familienpool beteiligt

(1) Wenn zukünftig neben _________________________ und _________________________ auch die Kinder von _________________________ und _________________________ Gesellschafter werden sollten, sind die Stimmrechte unabhängig von der Beteiligung am Festkapital so verteilt, dass von 100 insgesamt vorhandenen Stimmen

– _________________________ über _________________________,

– _________________________ über _________________________ und

– die Kinder von _________________________ und _________________________ über insgesamt _________________________ Stimmen verfügen, wobei sich die _________________________ Stimmen nach Köpfen verteilen.

(2) Sollte _________________________ vor _________________________ versterben und ist die Ehe dann nicht geschieden und auch kein zulässiger Scheidungsantrag gestellt, so verfügt der überlebende Ehemann unabhängig von seiner Beteiligung am Festkapital über _________________________ Stimmen. Die gemeinsamen Kinder von _________________________ und _________________________ verfügen dann über insgesamt _________________________ Stimmen, wobei sich die _________________________ Stimmen nach Köpfen verteilen.

(3) Sollte _________________________ vor _________________________ versterben und ist die Ehe dann nicht geschieden und auch kein zulässiger Scheidungsantrag gestellt, so verfügt die überlebende Ehefrau unabhängig von ihrer Beteiligung am Festkapital über _________________________ Stimmen. Die gemeinsamen Kinder von _________________________ und _________________________ verfügen dann über insgesamt _________________________ Stimmen, wobei sich die _________________________ Stimmen nach Köpfen verteilen.

(4) Nach dem Tode von beiden Ehegatten richten sich die Stimmrechte nach den Festkapitalanteilen.

 

Rz. 102

Muster 8.11: Vetorecht falls Mehrfachstimmrecht problematisch wegen Mitunternehmerstellung

 

Muster 8.11: Vetorecht falls Mehrfachstimmrecht problematisch wegen Mitunternehmerstellung

Solange _________________________ und/oder _________________________ Gesellschafter sind, sind Beschlüsse stets nur mit Zustimmung von mindestens einem von diesen wirksam.

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