Rz. 44

Findet der Beteiligte keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, ordnet der Vorsitzende ihm auf Antrag einen Rechtsanwalt bei, § 78 Abs. 5 FamFG.

 

Rz. 45

Ist in einer Scheidungssache der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten, hat das Gericht ihm für die Scheidungssache und eine Kindschaftssache als Folgesache von Amts wegen zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn diese Maßnahme nach der freien Überzeugung des Gerichts zum Schutz des Beteiligten unabweisbar erscheint; § 78c Abs. 1 u. 3 ZPO gilt entsprechend, § 138 Abs. 1 S. 1 FamFG. Vor einer Beiordnung soll der Beteiligte persönlich angehört und dabei auch darauf hingewiesen werden, dass und unter welchen Voraussetzungen Familiensachen gleichzeitig mit der Scheidungssache verhandelt und entschieden werden können, § 138 Abs. 1 S. 2 FamFG. Der auf diese Weise beigeordnete Anwalt hat die Stellung eines Beistandes, § 138 Abs. 2 FamFG.

 

Rz. 46

Findet eine Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt, kann im Fall der Bestellung eines Notanwalts Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Partei die für die Bestellung eines Notanwalts erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der noch laufenden Frist darlegt.[64] Hierzu sind die vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert darzulegen und ggf. nachzuweisen.[65] Einer Partei ist es daher auch nach Ansicht des BGH’s zuzumuten, sich an mehr als vier der beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte zu wenden.[66]

 

Rz. 47

Als nicht ausreichend wird es angesehen, wenn an Rechtsanwaltskanzleien E-Mails oder Telefaxe gerichtet werden, die weder eine Anrede noch sonstige, auch nur rudimentäre Höflichkeitsbezeugungen enthalten, sondern lediglich eine zweizeilige Anfrage um Rechtsbeistand beinhalten.[67]

[64] BGH, Beschl. v. 25.5.2016 – IV ZB 6/16, BeckRS 2016, 10543.
[65] BGH, a.a.O.
[66] BGH, Beschl. v. 20.9.2016 – IV ZB 14/16, BeckRS 2016, 17570.
[67] OLG Nürnberg, Beschl. v. 30.6.2015 – 2 W 964/15, BeckRS 2016, 11258.

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