Rz. 410

Werden aus einem total beschädigten Fahrzeug vor dessen Verschrottung bzw. anderweitiger Verwertung Fahrzeugteile, wie z.B.

Radiogerät,
Kassettenabspielgerät,
Telefon oder
eine behindertengerechte Ausrüstung

ausgebaut, sind die dadurch verursachten Kosten vom Schädiger zu ersetzen. Die Abrechnung kann jedoch nur konkret erfolgen.[553] Der übliche Satz für den Ausbau eines Radiogeräts beträgt pauschal 40 bis 50 EUR.

 

Rz. 411

Ein Anspruch auf Ausgleich der Ausbaukosten scheidet allerdings aus, wenn ein Gutachten vorliegt und der betreffende Bestandteil des Kraftfahrzeugs bereits bei der Bezifferung des Wiederbeschaffungswerts berücksichtigt wurde. Im Gutachten wird dies unter der Rubrik "Sonderzubehör" vermerkt.

 

Rz. 412

Muster 8.111: Ausbau einer Anhängerkupplung

 

Muster 8.111: Ausbau einer Anhängerkupplung

_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme zurück auf die im Betreff genannte Verkehrsunfallangelegenheit. In der Zwischenzeit beschaffte sich mein Mandant ein Ersatzfahrzeug. Zuvor ließ er die Anhängerkupplung aus dem Unfallfahrzeug aus- und in das Ersatzfahrzeug einbauen. Ausweislich der in der Anlage beigefügten Rechnung der Firma _________________________ vom _________________________ wurden dafür _________________________ EUR berechnet. Auch diese Kosten sind im Rahmen Ihrer Eintrittspflicht nach Vorlage konkreter Belege zu erstatten (Vgl. AG Jülich SP 2006, 68; AG Rendsburg, SP 2003, 312). Ich habe mir für die Zahlung des in Rede stehenden Betrags eine Frist bis zum

_________________________ (10-Tages-Frist)

notiert. Zur Meidung unnötiger gerichtlicher Weiterungen bitte ich höflich um fristgemäßen Ausgleich.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwalt)

[553] AG Jülich SP 2006, 68; AG Rendsburg SP 2003, 312.

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