Rz. 12

Für die Praxis empfiehlt sich im Regelfall folgende Bearbeitung (vgl. Schaubilder in Rdn 14 ff.):

1. Geltendmachung der Kaskoentschädigung beim Kaskoversicherer.
2. Geltendmachung des restlichen kongruenten Schadens gegenüber dem Haftpflichtversicherer, und zwar wie folgt:
 
Selbstbeteiligung 1.000 EUR
Merkantiler Minderwert 500 EUR
Sachverständigenkosten 300 EUR
Abschleppkosten 200 EUR
insgesamt: 2.000 EUR
 

Rz. 13

Diese Positionen muss der Haftpflichtversicherer bis zu dem Betrag regulieren, für den er einzustehen hätte ohne Berücksichtigung der Leistungen des Kaskoversicherers. Die weiteren Schadenpositionen (Mietwagenkosten, Nutzungsentschädigung, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld usw.) richten sich nach der Haftungsquote des Haftpflichtversicherers.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge