Rz. 62

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in speziellen Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob es ein Hinweis auf eine mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis auf ein anhängiges Revisionsverfahren beim BGH oder bspw. die besondere Problematik bei Auslandsberührung (z.B. Vollstreckbarkeit bei Staaten außerhalb der EU) ist, generell gilt: Mehr ist mehr! Die Darstellung beinhaltet die nach Auffassung der Autorin wichtigsten und häufigsten Belehrungspflichten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Rz. 63

Z.T. sind in den jeweiligen Kapiteln weitere Textmuster und Vorschläge zu finden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge