Rz. 2

Der RA hat eine Reihe von Belehrungspflichten. Z.T. wird der RA den Auftraggeber zu Beginn und z.T. während des laufenden Mandats belehren. Einige mögliche Belehrungen ergeben sich erst aus dem Verlauf der Angelegenheit. Insbes. für die ungefährdete Geltendmachung der Vergütung ist es zwingend erforderlich, dass der RA diese Belehrungspflichten erfüllt und bei Bedarf die erfolgte Belehrung nachweisen kann. Häufig sieht das Gesetz selbst keine schriftliche Belehrung (somit könnte die Belehrung auch mündlich – oder auf andere Weise – erfolgen) des Auftraggebers vor. Wie aber wollen Sie im Streitfall beweisen können, dass eine Belehrung erfolgt ist, wenn Sie keinen schriftlichen Beleg haben?

 

Rz. 3

Es schadet nie, hinsichtlich gegebener Formvorschriften strengere Maßstäbe anzusetzen, als sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Alles, was der Sicherung des Vergütungsanspruchs dient, sollte so erfolgen, dass weiterer, insbes. Kosten verursachender Streit, vermieden wird. In vielen Kanzleien werden die Belehrungspflichten sehr "locker" gehandhabt. Wenn Sie Kollegen und Kolleginnen befragen, werden Sie herausfinden, dass es so viele Möglichkeiten gibt, zu belehren, wie es Kanzleien gibt. Eine Belehrung erfolgt entweder: immer, meistens, oft, selten oder nie. Gleichgültig, wie andere Kanzleien den Umgang mit Belehrungspflichten handhaben: Sie sollten für sich entscheiden, den sichersten Weg zu gehen.

 

Rz. 4

Natürlich, es gibt genug Autofahrer, die fahren, ohne sich anzuschnallen; bei den Belehrungspflichten, ist es, wie bei einer Ordnungswidrigkeit: Sie können selbstverständlich fahren, ohne sich anzuschnallen, solange nichts passiert und Sie nicht in eine Verkehrskontrolle geraten, ist das nur riskant und gefährlich. Konsequenzen hat ein Fehlverhalten immer nur, wenn es geahndet wird. So ist es auch bei unterlassenen Belehrungen: Wo kein Kläger, da kein Richter – aber wenn es zum Streit kommt, dann wird es unerfreulich. Ärgerlich ist es doch, Dinge verkehrt zu machen, obwohl man von Anfang an wusste, dass es auch anders geht.

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