Literatur

Kommentare/Handbücher:

Dahlem/Giese/Igl (Hrsg.), Heimrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt;

Kunz/Butz/Wiedemann, HeimG, 10. Auflage 2004;

Muscheler, Erbrecht, 2010;

Ritter, Der Konflikt zwischen einer erbrechtlichen Bindung aus erster Ehe und einer Verfügung des überlebenden Ehegatten zugunsten eines neuen Lebenspartners, 1998.

Aufsätze:

Basty, Bindungswirkung bei Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament, MittBayNot 2000, 73;

Baumann, Die relative Testierfähigkeit, ZEV 2020, 193;

v. Dickhuth-Harrach, Testament durch Wimpernschlag – Zum Wegfall des Mündlichkeitserfordernisses bei der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, FamRZ 2003, 493;

Dressler, Der erbrechtliche Auslegungsvertrag – Gestaltungshilfe bei einvernehmlichen Nachlassregelungen, ZEV 1999, 289;

Eickelberg, Die Anforderungen an den Widerruf beim gemeinschaftlichen Testament, ZEV 2019, 557;

Frieser, Schutz des Erblassers vor unangemessener Beeinflussung – ein Vorschlag, ErbR 2020, 309;

Grziwotz, Von Geliebtentestamenten und leichtfertigen Verzichten – Richterliche Kontrolle erbrechtlich relevanter Urkunden, DNotZ 2016, 732;

Grziwotz, Das "Patchworktestament" – Teil 1, ErbR 2018, 2;

Grziwotz, Das "Patchworktestament" – Teil 2, ErbR 2018, 62;

Helms, Der Widerruf und die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen bei Geschäfts- und Testierunfähigkeit, DNotZ 2003, 104;

Ivo, Die Zustimmung zur erbvertragswidrigen Verfügung von Todes wegen, ZEV 2003, 58;

Karczewski, Erbrecht und älter werdende Gesellschaft: Probleme des § 2065 BGB. ZEV 2018, 192;

Keim, Der Wegfall des vertragsmäßig eingesetzten Erben und seine Auswirkungen auf beeinträchtigende Verfügungen von Todes wegen des Erblassers, ZEV 1999, 413;

Keim, Die Aufhebung von Erbverträgen durch Rücknahme aus amtlicher oder notarieller Verwahrung, ZEV 2003, 55;

Keim, Anwachsung und Bindungswirkung bei Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament, ZEV 2019, 683;

Klingelhöffer, Testierunfähigkeit und ihre Geltendmachung im Nachlaßverfahren, ZEV 1997, 92;

Kloster-Harz, Zur Testierfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB, ZAP Fach 12, 1;

Kogel, Verfahrensstrategien bei sittenwidrigen Eheverträgen, FamRB 2006, 117;

Kornexl, Gibt es einen Nachtrag zum Erbvertrag?, ZEV 2003, 62;

Krebber, Die Anfechtbarkeit des Erbvertrages wegen Motivirrtums, DNotZ 2003, 20;

Krug, Sicherung der Familienerbfolge durch gesetzliche Zuwendungsverbote, FPR 2006, 154;

Lehmann, Nochmals: Gibt es einen Nachtrag zum Erbvertrag? – Anmerkung zu

Kornexl, ZEV 2003, 234;

Lichtenwimmer, Die Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit durch den Notar, MittBayNot 2002, 240;

Löhnig, Rechtsmissbräuchliche Berufung auf den Inhalt eines Ehevertrags, JA 2008, 897;

Petersen, Die Geschäftsfähigkeit, Jura 2003, 97;

Radke, Verlangen, Erhalten oder Durchsetzen: Gestaltungsalternativen bei der Pflichtteilsklausel, ZEV 2001, 136;

Rohlfing/Mittenzwei, Der Erklärungsgegner bei der Anfechtung eines Erbvertrags oder gemeinschaftlichen Testaments, ZEV 2003, 49;

Ruby, Behindertentestament: Häufige Fehler und praktischer Vollzug, ZEV 2006, 66;

Ruby/Schindler, ZEV-Report Zivilrecht, ZEV 2018, 21;

Schmucker, Die Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten in der Rechtsprechung des BayObLG, MittBayNot 2001, 526;

Tanck, Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten: wann kann der überlebende Ehegatte neu testieren?, ZEV 2020, 15;

Tersteegen, Letztwillige Verfügung zugunsten des Heimträgers – Inkrafttreten des Wohn- und Teilhabegesetzes – WTG NRW, RNotZ 2009, 222;

Theysohn-Wadle, Die Anerkennung unwirksamer Testamente im Steuerrecht, ZEV 2002, 221;

Veit, Die Anfechtung von Erbverträgen durch den Erblasser, NJW 1993, 1534;

Wolfer, Die gleichzeitige Geltendmachung von Erbenstellung und Pflichtteilsanspruch, ZEV 2016, 245;

Zimmer, Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen bei Geschäftsunfähigkeit des Widerrufsgegners, ZEV 2007, 159;

Zimmermann, Das Verhältnis des Erbscheinsverfahrens zur Erbenfeststellungsklage, ZEV 2010, 457;

Zimmermann, Darf ein Europäisches Nachlasszeugnis nur in unstreitigen Fällen ausgestellt werden?, ZErb 2015, 342.

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