Rz. 561

Zwischen der Prozessdauer und der Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang: Je länger Prozesse dauern, umso wichtiger wird die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes.

 

Rz. 562

Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht eine besonders schnelle Durchsetzung eines materiellrechtlichen Anspruchs, sondern dem Grundsatz nach allein die Sicherung seiner Durchsetzbarkeit. Allerdings wurde dieser Grundsatz in Einzelfällen durchbrochen; bspw. dort, wo nur die Erfüllung eine Sicherung gewährleisten kann, wie etwa im Unterhaltsrecht.

 

Rz. 563

Genau genommen fällt unter den vorläufigen Rechtsschutz die Vollstreckung aller Titel, in denen über den Bestand eines geltend gemachten Rechts nicht endgültig entschieden wurde. Neben dem Arrest und der einstweiligen Verfügung ist die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht rechtskräftiger Urteile eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes. Außerdem gehören auch die Vorbehaltsurteile nach §§ 302, 599 ZPO dazu, bei denen im späteren Nachverfahren die Erstentscheidung wieder aufgehoben werden kann. Hier sollen jedoch nur die summarischen Verfahren des Arrests und der einstweiligen Verfügung kurz behandelt werden.

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