Rz. 364
Eine Wiederverheiratungsklausel, die dem überlebenden Ehegatten für den Fall der Wiederverheiratung seinen erbschaftlichen Erwerb kompensationslos entzieht, ist sittenwidrig und damit nichtig.[431]
Seit der Hohenzollern-Entscheidung des BVerfG[432] hat die Literatur die Frage aufgeworfen, ob Wiederverheiratungsklauseln in letztwilligen Verfügungen mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sind.[433] Mit dem Urteil des OLG Saarbrücken liegt eine obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage vor.
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