Rz. 600

Die Auswahl des Sachverständigen obliegt nunmehr auch im selbstständigen Beweisverfahren dem Gericht (§§ 404 Abs. 1, 492 Abs. 1 ZPO). Ob es in diesem Verfahren zweckmäßig erscheint, Anregungen des Antragstellers zur Person des vom Gericht zu beauftragenden Sachverständigen regelmäßig zu entsprechen, erscheint zweifelhaft.[739]

[739] OLG Köln BauR 2002, 1120 = OLGR Köln 2002, 264.

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