Rz. 333

Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasingfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung seines Schadenersatzanspruchs nach § 823 BGB weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers noch die Betriebsgefahr zurechnen lassen.[356] Hat der Fahrer des Leasingfahrzeugs den Unfall mitverschuldet, kann der Leasinggeber ihn neben dem Unfallgegner gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

 

Rz. 334

Der Leasingnehmer kann nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers die fiktiven Reparaturkosten geltend machen.[357]

1. Eine Zahlung, die der Leasinggeber als Minderwertausgleich erhalten hat, ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen mit der Maßgabe, dass der Restwertausgleich entsprechend gemindert wird.[358]
2. Die Neuwertspitze steht dem Versicherungsnehmer zu.[359]
3. Bei Leasingfahrzeugen findet ein Eigentumsübergang bei Wiederauffinden eines entwendeten Fahrzeuges nicht statt, da der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, die nicht in seinem Eigentum steht, dem Versicherer nicht übereignen kann. Die Klausel ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf die Versicherungsleistung unangetastet bleibt, sofern der Leasinggeber dem Versicherer das Fahrzeug übereignet.[360]
[356] BGH, VI ZR 199/06, r+s 2007, 435 = VersR 2007, 1387.
[357] BGH, VI ZR 48/17, MDR 2019, 414 = VersR 2019, 499.
[358] BGH, VIII ZR 48/18, zfs 2021, 146.
[360] OLG Karlsruhe, 12 U 155/20, r+s 2021, 265.

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