Rz. 327

Bei der fiktiven Schadenabrechnung können auch die Kosten für die Umrüstung eines Fahrzeugs zu einem Taxi geltend gemacht werden.[349]

[349] BGH, VI ZR 9/17, VersR 2017, 1089 = NZV 2017, 480 = DAR 2017, 700.

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