1. Rechtsprechung zugunsten des Geschädigten
Rz. 290
Auch ältere Fahrzeuge erleiden durch Unfallschäden einen merkantilen Minderwert.[327]
Rz. 291
Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug, das mehr als 195.000 km gelaufen ist, kommt durchaus eine merkantile Wertminderung in Betracht, die im konkreten Fall mit 250 EUR ermittelt worden ist.[328]
2. Rechtsprechung zugunsten des Schädigers
Rz. 292
Wird ein Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt, besteht kein Anspruch auf Wertminderung, selbst wenn die Reparaturkosten 5.600 EUR betragen.[329]
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