Rz. 316

Demgegenüber ist der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung kein ersatzfähiger Sachschaden; hier handelt es sich lediglich um einen allgemeinen Vermögensnachteil in der Form des Sachfolgeschadens.[342]

[342] BGH, VI ZR 36/05, NZV 2006, 476 = zfs 2006, 680, Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, § 9 Rn 1.

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