Rz. 288

Bei Kfz, die älter als fünf Jahre sind und mehr als 100.000 km Fahrleistung haben, wird eine eventuelle Wertminderung durch die Unfalleigenschaft dadurch ausgeglichen, dass durch den Einbau von neuen Ersatzteilen und Lackierarbeiten eine Wertverbesserung eintritt. Bei derartigen Fahrzeugen tritt daher in der Regel eine Wertminderung nicht ein.[325]

 

Rz. 289

Bei "reinen" Blechschäden, bei denen nicht in das Gefüge des Fahrzeugs eingegriffen worden ist, ist eine Wertminderung ebenso wenig zu zahlen wie bei erheblichen Vorschäden, durch die das Fahrzeug bereits die "Unfallfreiheit" verloren hat.[326]

[325] Grüneberg/Grüneberg, § 251 BGB Rn 16; BGH, VI ZR 357/03, MDR 2005, 268, 270 = r+s 2005, 86 = NZV 2005, 82 = VersR 2005, 284; KG, NZV 2005, 46.
[326] OLG Frankfurt, DAR 2006, 23; Grüneberg/Grüneberg, § 251 BGB, Rn 16.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge