Rz. 1

Lässt sich der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht mit Einwendungen gegen diesen Anspruch zu Fall bringen, stehen dem Beklagten aber eigene Ansprüche gegen den Kläger zu, so kann er diese Ansprüche ggf. im Wege der Widerklage oder im Wege der Aufrechnung geltend machen.

 

Rz. 2

Im sich anschließenden ersten Abschnitt soll unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen von Widerklage und Aufrechnung zunächst erläutert werden, wie diese prozessualen Instrumente prozesstaktisch eingesetzt werden können. Soweit Widerklage und Aufrechnung gleichermaßen zur Wahl stehen, gilt es abzuwägen, welche prozessualen Vor- und/oder Nachteile mit der jeweiligen Vorgehensweise verbunden sind.

 

Rz. 3

Im dann folgenden zweiten Abschnitt werden die Voraussetzungen der Widerklage dargestellt. Die im Rahmen der Erhebung der Widerklage erforderlichen Muster finden sich in Abschnitt C (siehe Rdn 234).

 

Rz. 4

In gleicher Weise werden im dritten Abschnitt der nachfolgenden Erläuterungen die formellen und materiellen Voraussetzungen der Aufrechnung dargelegt. Auch hier finden sich die erforderlichen Schriftsatzmuster in Abschnitt C.

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