Rz. 101

Zu den Merkmalen "Umfang" und "schwierig" kann auf die Literatur zu Nr. 2300 VV RVG zurückgegriffen werden. Insbesondere die Auswertung und Würdigung von Sachverständigengutachten erhöht die "Schwierigkeit" eines Verfahrens. Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes (§ 158 FamFG) oder eines Umgangspflegers können – erhöhte Schwierigkeit, erhöhter Umfang – zu einer Erhöhung des Wertes führen.

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