Rz. 30

Sind bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mehrere Rechtsverstöße gegeben, so ist zu prüfen, welcher Rechtsverstoß maßgebend ist für die Definition des Begriffs des Rechtsschutzfalles. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der erste Verstoß innerhalb des versicherten Zeitraums maßgebend ist für die Bestimmung des Eintritts des Rechtsschutzfalles.[17] Unterlässt es ein Arzt, seinen Patienten über einen längeren Zeitraum bei gleichbleibendem Gesundheitszustand über Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären, dann liegt darin ein einheitlicher Rechtsschutzfall mit einem einzigen Dauerverstoß im Sinne des § 4 Abs. 2 ARB 2000 vor.[18]

[17] Versicherungsombudsmann, Entscheidung v. 12.6.2009 (9614/08-G), VersR 2009, 1359.
[18] OLG Hamm zfs 2011, 159 = r+s 2011, 23.

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