Rz. 43

Im Beratungs-Rechtsschutz zu den vorgenannten Bedingungswerken ist übereinstimmend der Rechtsschutzfall das Ereignis, das eine Veränderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers zur Folge hat und eine Rechtsberatung erforderlich macht. Für den Bereich des Familienrechtes sind dies z.B. Geburt, Hochzeit, Trennung, Scheidung. Entscheidend ist, ob das Ereignis bereits eingetreten ist. Es reicht nicht aus, dass es unmittelbar bevorsteht. Ohne Bedeutung ist, wann der Versicherungsnehmer von dem Ereignis Kenntnis erlangt hat. Vielmehr ist entscheidend der Zeitpunkt des Eintrittes des Ereignisses.

 

Rz. 44

Für den Bereich des Erbrechtes sind beispielhaft zu nennen der Tod des Erblassers, die Eheschließung, die unterhalts- und versorgungsrechtliche Ansprüche begründet, die Trennung der Ehegatten, die bereits vollzogen ist, sowie die Geburt eines Kindes, die eine neue Rechtsposition begründet.

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