1. (Keine) Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde

 

Rz. 36

Dem Mandanten ist von vornherein zu empfehlen, bereits bei Erteilung des Auftrages eine schon in diesem Stadium erfragte Zustimmung zur Weitergabe des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu erteilen. Dies gilt ausnahmslos, da sonst die Möglichkeit verloren geht, unerwünschten Informationsfluss an die Fahrerlaubnisbehörde zu verhindern.

Bei Vorliegen eines für den Mandanten negativen Testergebnisses sollte das Gutachten keinesfalls an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden. Für den anwaltlich vertretenen Mandanten kann insoweit der Fahrerlaubnisbehörde Folgendes mitgeteilt werden:

 

Rz. 37

Muster 8.4: Schreiben an Straßenverkehrsbehörde bei für den Mandanten negativem Gutachten

 

Muster 8.4: Schreiben an Straßenverkehrsbehörde bei für den Mandanten negativem Gutachten

Ein Gutachten kann noch nicht vorgelegt werden.

Zu gegebener Zeit erfolgt hierzu eine Mitteilung.

Es wird gebeten, die Frist zur Vorlage bis zum _________________________ zu verlängern. Es besteht noch Klärungsbedarf mit der Begutachtungsstelle.

Achtung: Die Führerscheinbehörde kann die Aushändigung des Gutachtens nicht erzwingen. Ein Gutachten, das entgegen dem Willen des Betroffenen der Fahrerlaubnisbehörde zugänglich gemacht wird, ist unverwertbar!

2. Folgerungen aus für den Mandanten negativem Gutachten

 

Rz. 38

Zunächst ist genau zu analysieren, aus welchem Grund das Gutachten für den Mandanten negativ ausgefallen ist. Sollten Fehler der Begutachtungsstelle aufgetreten sein, muss der Versuch unternommen werden, unter Bezugnahme auf das Werkvertragsrecht eine Nachbesserung durchzusetzen. Die Erwartungen an die Einsichtsfähigkeit von Begutachtungsstellen sollte jedoch nicht überschätzt werden.

Bei entsprechenden medizinischen Befunden ist es empfehlenswert, die Ursachen für die medizinischen Probleme auszuräumen und die Untersuchung zu wiederholen.

Im Übrigen sind die Aspekte, die zu dem Befund geführt haben, zu ermitteln und zu analysieren. Aus diesen Gründen sollten Folgerungen gezogen werden, quasi als Vorbereitung für die sicherlich notwendige nächste Untersuchung.

In Betracht kommt auch, dem Mandanten zu empfehlen, sich an einen erfahrenen Psychologen zu wenden und mit diesem das Gutachten unter fachlichen Gesichtspunkten durchzugehen. In Erwägung sollte auch gezogen werden, sich einer Nachschulung oder einer verkehrstherapeutischen Einzelbehandlung zu unterziehen. Hierdurch können die Chancen des Mandanten auf ein für ihn positives Gutachten verbessert werden. Es kann auch die Teilnahme an speziellen Nachschulungskursen oder weiteren Vorbereitungskursen empfohlen werden.

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