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Muster 8.13: Klage auf Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker

 

Muster 8.13: Klage auf Schadensersatz gegen Testamentsvollstrecker

An das

Amts-/Landgericht

Klage

des Willi Meier _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

gegen

Rechtsanwalt R

– Beklagter –

wegen Schadensersatz.

Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen:

Der Beklagte wird verurteilt, den Betrag von 12.345,56 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2016 an die Erbengemeinschaft nach dem am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser bestehend aus 1. dem Kläger 2. Elfriede Meier _________________________ und 3. Markus Meier zu zahlen.

_________________________ (es folgen ggf. Anträge zur Sicherheitsleistung, Versäumnisurteil etc.)

Begründung:

Der Kläger macht im Wege des § 2039 BGB Schadensersatzansprüche nach § 2219 BGB gegen den Rechtsanwalt R als Testamentsvollstrecker des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser geltend.

Der Kläger ist neben seinem im Klagantrag aufgeführten Geschwister ausweislich des beigefügten Erbscheins Erbe des Otto Normalerblassers zu 1/3.

Der Beklagte ist ausweislich des in Kopie beigefügten Testamentsvollstreckerzeugnisses der Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Otto Normalerblassers.

Beweis: Nachlassakten des Amtsgerichtes München – Nachlassgericht –, Az. _________________________ deren Beiziehung im vorliegenden Verfahren beantragt wird.

Der Beklagte hat unter dem Aktenzeichen _________________________ vor dem Landgericht München einen Prozess gegen den Nachbarn des Otto Normalerblassers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes geführt, obwohl der mögliche Anspruch eindeutig verjährt war, da sich der Unfall vor 12 Jahren ereignete.

Beweis: Beiziehung der Zivilakte _________________________ des LG München

Auf die Verjährung wurde der Beklagte mehrfach durch die Mitglieder der Erbengemeinschaft hingewiesen.

 
Beweis: 1. Zeugnis der Miterbin Frau Elfriede Meier _________________________ sowie
  2. Zeugnis des Miterben Herrn Markus Meier _________________________

Das Landgericht München hat daher zu Recht die Klage abgewiesen, nachdem der Beklagte wiederum die bereits vorprozessual erklärte Einrede der Verjährung wiederholte.

Durch den unnötigen und von vornherein nicht erfolgversprechenden und damit haltlosen Prozess ist der Erbengemeinschaft ein Schaden in Höhe der Klagforderung entstanden. Dabei handelt es sich ausweislich des beigefügten Kostenfestsetzungsbeschlusses um die Gerichts und Anwaltskosten dieses Verfahrens.

Der Beklagte haftet nach BGH WM 1967, 29 für die Kosten, die durch die haltlose Klage entstanden sind gemäß § 2219 BGB.

Dem Beklagten ist auch ein Verschulden vorzuwerfen, da er zuvor auf die eingetretene Verjährung der Ansprüche ausdrücklich hingewiesen wurde.

Der Beklagte wurde mit Schreiben vom 1.4.2016 zum Ausgleich des Schadens an den Nachlass unter Fristsetzung zum 23.4.2016 erfolglos aufgefordert. Dieser hat mit Schreiben vom 20.4.2016 (eingegangen am 21.4.2016) jegliche Verpflichtung zum Schadensersatz abgelehnt, so dass er sich seither in Verzug befindet und damit den Verzugszins des § 288 BGB schuldet.

Klage ist daher geboten.

(Rechtsanwalt)

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