Rz. 146

Bei dieser Konstellation bestehen keine Schwierigkeiten. Der bereits bestellte Nachlasspfleger ist als Vertreter der unbekannten Erben zu verklagen.

 

Rz. 147

Muster 8.31: Rubrum bei Passivprozess bei bekanntem Nachlasspfleger

 

Muster 8.31: Rubrum bei Passivprozess bei bekanntem Nachlasspfleger

In dem Rechtsstreit

des Willi Meier, _________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: _________________________

gegen

die unbekannten Erben des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger Rechtsanwalt R.

– Beklagter –

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