Rz. 146
Bei dieser Konstellation bestehen keine Schwierigkeiten. Der bereits bestellte Nachlasspfleger ist als Vertreter der unbekannten Erben zu verklagen.
Rz. 147
Muster 8.31: Rubrum bei Passivprozess bei bekanntem Nachlasspfleger
Muster 8.31: Rubrum bei Passivprozess bei bekanntem Nachlasspfleger
In dem Rechtsstreit
des Willi Meier, _________________________
– Kläger –
Prozessbevollmächtigte: _________________________
gegen
die unbekannten Erben des am 28.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser, gesetzlich vertreten durch den Nachlasspfleger Rechtsanwalt R.
– Beklagter –
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