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Seit dem 25.5.2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27.4.2016 ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union herzustellen (Erwägungsgrund 10). Der DSGVO kommt gegenüber nationalen Regelungen ein Anwendungsvorrang zu. Seit dem 25.5.2018 verdrängt die DSGVO die nationalen Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten. Erwägungsgrund 8 der DSGVO stellt klar, dass den Mitgliedstaaten nationale Regelungen nicht verwehrt sind, solange der Vorrang beachtet wird, der nach Art. 288 Abs. 2 AEUV einer EU-Verordnung zukommt.

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