Zitat

OLG Düsseldorf v. 17.12.2021 – II-3 UF 36/21[506]

Die Zeitdauer, nach der eine dauerhafte Verbindung angenommen werden kann, kann sich verlängern, wenn die Beziehung in besonderer Weise dadurch geprägt worden ist, dass sie erheblichen Anfeindungen seitens des unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgesetzt ist.

Soweit massive, das hinnehmbare Maß provokanter Äußerungen in Trennungskonflikten deutlich übersteigende Anfeindungen die Bereitschaft der Ehefrau und des Partners, eine feste Beziehung einzugehen, auf eine harte Probe gestellt und beide zu einer zunächst distanzierten Beziehungsaufnahme bewogen haben, kann von einer hinreichenden Verfestigung, die eine dauerhafte Verbindung erwarten lässt, nicht vor Ablauf von drei Jahren ausgegangen werden

[506] OLG Düsseldorf FamRZ 2022, 1611.

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