Rz. 92

Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird demjenigen, der zur Zahlung verpflichtet ist, von Amts wegen zugestellt (§ 104 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Mit der Zustellung beginnt die Rechtsmittel- (oder je nach Wert: Rechtsbehelfs-) frist zu laufen. Dem Antragsteller wird die Entscheidung nur von Amts wegen zugestellt, wenn seinem Antrag ganz oder teilweise nicht entsprochen worden ist (§ 104 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

1. RSV

 

Rz. 93

Hat eine RSV die Kostendeckungszusage erteilt, so erstreckt sich diese Zusage auch auf Kostenerstattungsansprüche des gerichtlichen Verfahrens, die bei der "Gegenseite" entstanden sind.

 

Rz. 94

Auch wenn Sie beabsichtigen, den Kostenfestsetzungsbeschluss anzufechten, müssen Sie vorher bei der Versicherung um Kostendeckungszusage für dieses Vorgehen bitten. Das Rechtsmittel-/Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist gem. § 18 Nr. 5 RVG eine besondere Angelegenheit. Es entsteht die 0,5 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3500 VV RVG.

 

Rz. 95

Reichen Sie den Kostenfestsetzungsbeschluss unverzüglich bei der RSV zum Zwecke der Zahlung ein und informieren Sie den Gegner entsprechend. Nur so können Sie vermeiden, dass gegen Ihren Mandanten die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss betrieben wird.

 

Rz. 96

Muster 7.7: Weiterleitung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an die RSV

 

Muster 7.7: Weiterleitung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an die RSV

Anrede,

in der Anlage überreichen wir Ihnen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vom _________________________ zum Aktenzeichen – _________________________ –.

(Anmerkung: Die nächsten beiden Sätze sind nur erforderlich, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.)

Der Gegner hat kein Einverständnis damit erklärt, dass der Ausgleich der Kostenforderung bis zur Rechtskraft des Verfahrens zurückgestellt werden kann. Auch unter Berücksichtigung von § 720a ZPO ist ein Ausgleich des Kostenfestsetzungsbeschlusses daher bereits jetzt erforderlich.

Gegen Ihren VN wurde ein Betrag in Höhe von _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _________________________ festgesetzt. Bitte gleichen Sie die Forderung vollständig aus. Die Bankverbindung des Kostengläubigersschuldners entnehmen Sie dessen Briefbogen. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass die Nichtzahlung von Zinsen regelmäßig zu überflüssigen Auseinandersetzungen mit dem Kostengläubiger führt. Da die Zinsforderung berechtigt ist, gibt es keinen sachlichen Grund, hier nur die festgesetzten Kosten zu zahlen.

Sie wissen, dass die Wartefrist des § 798 ZPO nur zwei Wochen beträgt.

Um Vollstreckungsmaßnahmen (oder eine kostenpflichtige Zwangsvollstreckungsandrohung) des Gläubigers der Kostenforderung zu vermeiden, bitten wir Sie, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlung fristgerecht beim Anspruchsberechtigten eingeht.

Wir haben keine Einwände gegen die Höhe der festgesetzten Kosten. Sollten Sie Einwände gegen die Berechtigung der Festsetzung haben, müssen Sie uns umgehend informieren und auch Ihre Einwände detailliert darlegen. Eine Frist haben wir nicht notiert, sodass in diesem Fall eine unverzügliche Reaktion Ihrerseits erforderlich ist.

Wir haben den Kostengläubiger über die ausstehende Zahlung informiert.

Bitte informieren Sie uns von der erfolgten Zahlung. Eine telefonische Information reicht aus.

(Anmerkung: Der folgende Absatz ist nur notwendig, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.)

Bitte überlassen Sie uns alsbald eine Kopie des Zahlungsbeleges. Diesen benötigen wir, wenn nach einer abändernden Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht die Rückfestsetzung zu beantragen ist.

Grußformel

 

Rz. 97

Sie sollten auch den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite entsprechend informieren. Diesem ist nicht bekannt, dass für Ihren Auftraggeber eine RSV die Kostendeckungszusage erteilt hat. Durch eine entsprechende Information vermeiden Sie überflüssige Auseinandersetzungen und Vollstreckungsmaßnahmen.

 

Rz. 98

Muster 7.8: Information an den Kostengläubiger über Zahlungsausgleich durch RSV

 

Muster 7.8: Information an den Kostengläubiger über Zahlungsausgleich durch RSV

Anrede,

uns ist der Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vom _________________________ zum Aktenzeichen – _________________________ – am _________________________ zugestellt worden.

Wir haben diesen an die hinter unserem Mandanten stehende Rechtsschutzversicherung weitergeleitet und diese aufgefordert, die festgesetzten Kosten nebst Zinsen fristgerecht an Sie zu leisten. Eine Kopie der Kostendeckungszusage fügen wir bei.

Die Kostendeckungszusage ist nicht widerrufen. Gründe, die gegen eine Zahlung der festgesetzten Kosten durch die Versicherung sprechen, sind hier nicht bekannt.

Aus Ihrer eigenen Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen dürfte als bekannt vorausgesetzt werden, dass die Zahlungen durch diese nicht immer zügig erfolgen.

Bitte informieren Sie uns daher unbedingt, sollte die Versicherung nicht fristgerecht leisten. Die Einleitung...

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