Rz. 104
In der Praxis wird vielfach nach Zeitaufwand abgerechnet, insbesondere wenn der Testamentsvollstrecker mit den Erben eine entsprechende Vereinbarung trifft. Durch den nachzuweisenden Zeitaufwand und die Bemessung der Vergütung nach dem Honorar, das in der Berufsgruppe des Testamentsvollstreckers (z.B. Rechtsanwalt) üblich ist, wird in der Regel die angemessenste Vergütung erlangt.[106]
Rz. 105
Muster 7.8: Vergütung nach Zeitaufwand
Muster 7.8: Vergütung nach Zeitaufwand
Der Testamentsvollstrecker erhält eine sich nach dem entstandenen Zeitaufwand richtende Vergütung. Der Stundensatz beträgt _________________________ EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Testamentsvollstrecker hat den Zeitaufwand durch tabellarische Aufstellungen nachzuweisen. Die Vergütung ist vierteljährlich fällig.
Der Testamentsvollstrecker erhält neben seiner Vergütung den gesetzlich vorgesehenen Aufwendungsersatz.
Der Testamentsvollstrecker ist zur Entnahme seiner Vergütung und der Aufwendungen aus dem Nachlass berechtigt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen