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Muster 7.25: Einzeltestament des Landwirts

 

Muster 7.25: Einzeltestament des Landwirts

Testament

Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament.

(I.) Testierfreiheit, Güterstand

(Vgl. Muster 7.13)

Ich lebe mit meiner Ehefrau im gesetzlichen Güterstand.

(II.) Hoferbfolge

Ich bin Alleineigentümer des _________________________ Hofes, eingetragen im Grundbuch von _________________________. Der Hof besitzt die Hofeigenschaft i.S.d. Höfeordnung und ist in der Höferolle _________________________ eingetragen.

Zu meinem alleinigen Hoferben bestimme ich meinen Sohn _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, derzeit wohnhaft in _________________________.

Meine Ehefrau erhält im Wege des Vermächtnisses ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht im Wohnhaus _________________________ in _________________________, in der Form, dass sie die Räume _________________________ und _________________________ unter Ausschluss des Eigentümers nutzen kann. Die Kosten der Instandhaltung hat der Eigentümer zu tragen. Die Kosten für Heizung, Wasser, Strom etc. trägt die Berechtigte selbst.

Außerdem hat der Hoferbe vermächtnisweise eine Rente in Form einer dauernden Last i.H.v. monatlich _________________________ EUR an meine Ehefrau zu bezahlen.

Ist der standesgemäße Unterhalt des Berechtigten oder Verpflichteten aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gefährdet, dann sind die Berechtigte und der Verpflichtete je einzeln berechtigt, eine Abänderung der Leistungen in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO zu verlangen.

Zur Sicherung der dauernden Last ist zugunsten der Rentenberechtigten auf dem Grundstück _________________________ eine Reallast gem. §§ 1105 ff. BGB einzutragen.

Das Wohnrecht und die Rentenzahlung erlöschen, wenn sich meine Ehefrau wieder verheiratet.

(III.) Hoffreies Vermögen

Zur Alleinerbin meines hoffreien Vermögens bestimme ich meine Ehefrau _________________________. Sie soll jedoch nur Vorerbin werden, wobei sie von den gesetzlichen Beschränkungen befreit sein soll, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Einen Ersatzvorerben will ich nicht benennen. Ich wünsche viel mehr die Anwendung der Vorschrift des § 2102 Abs. 1 BGB.

Zum Nacherben bestimme ich meinen Sohn. Fällt der Nacherbe vor oder nach dem Erbfall weg, so benenne ich seine Abkömmlinge zu Ersatznacherben, wiederum ersatzweise tritt, zunächst innerhalb eines Stammes, Anwachsung ein. Sollte der Nacherbe seinen Erbteil ausschlagen und seinen Pflichtteil gegen den Willen meiner Ehefrau geltend machen und erhält er ihn auch ganz oder teilweise, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein. Das Nacherbenanwartschaftsrecht ist weder vererblich noch übertragbar.

Für den Fall, dass sich meine Ehefrau wieder verheiratet, endet ihre Befreiung als Vorerbin. Sie unterliegt ab diesem Zeitpunkt den allg. gesetzlichen Beschränkungen eines Vorerben.

Ort, Datum, Unterschrift

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