Rz. 282
Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG
Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache _________________________
Az. _________________________
Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG
In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________, beantrage ich namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________, den vom Amtsgericht _________________________ am _________________________ der _________________________ erteilten Erbschein einzuziehen.
Begründung:
Das Nachlassgericht hat der Ehefrau des Erblassers _________________________, _________________________, am _________________________ einen Erbschein dahin erteilt, dass sie Alleinerbin aufgrund letztwilliger Verfügung vom _________________________ geworden ist. Tatsächlich war der Erblasser bei der Abfassung seines letzten Willens nicht mehr testierfähig. Er litt an einer altersbedingten Demenz.
Beweis: Dr. med. _________________________ als Zeuge
Der behandelnde Arzt Dr. _________________________ befindet sich zurzeit auf einer Amazonasexpedition und wird erst in drei Monaten wieder erreichbar sein. Er hat aber am _________________________ gegenüber dem Antragsteller versichert, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht mehr in der Lage war, die Tragweite seines Handelns zu überblicken.
Beweis: Eidesstattliche Versicherung des _________________________ vom _________________________
Da zu befürchten ist, dass die Mutter des Antragstellers zwischenzeitlich über Nachlassgegenstände verfügt, ist, sollte der Erbschein nicht sogleich eingezogen werden, eine einstweilige Anordnung auf Rückgabe des Erbscheins zu den Nachlassakten geboten. Als Rechtsgrundlage hierfür kommt § 49 FamFG in Betracht.
(Rechtsanwalt)
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