Rz. 92
Bei Unzulässigkeit
▪ | in Amtsverfahren: Einstellung durch Aktenvermerk |
▪ | in Antragsverfahren: Zurückweisung des Antrags |
Bei Zulässigkeit ergeht Sachentscheidung, z.B. Antragszurückweisung als unbegründet, Anordnung einer Maßnahme etc.
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