Rz. 92

Bei Unzulässigkeit

in Amtsverfahren: Einstellung durch Aktenvermerk
in Antragsverfahren: Zurückweisung des Antrags

Bei Zulässigkeit ergeht Sachentscheidung, z.B. Antragszurückweisung als unbegründet, Anordnung einer Maßnahme etc.

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