aa) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 25

Vorstehende Ausführungen gelten auch für die Ausschließung des Rechtspflegers, § 10 RPflG, und eines Dolmetschers, § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO. Bei Streit über die Ausschließung oder Ablehnung eines Dolmetschers entscheidet das Gericht endgültig, § 191 S. 2 GVG.

bb) Muster: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers

 

Rz. 26

Muster 7.5: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers

 

Muster 7.5: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

Az. _________________________

Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers

In dem Nachlassverfahren _________________________ wird beantragt, den Dolmetscher _________________________ von der Ausübung seines Amtes auszuschließen.

Begründung:

Der Dolmetscher _________________________ ist ein halbbürtiger Bruder des Beteiligten _________________________.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Zeugen _________________________ vom _________________________

Insoweit ist er kraft Gesetzes gem. § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 3 ZPO, § 191 GVG von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen.

(Rechtsanwalt)

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