aa) Rechtliche Grundlagen
Rz. 25
Vorstehende Ausführungen gelten auch für die Ausschließung des Rechtspflegers, § 10 RPflG, und eines Dolmetschers, § 6 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 41 ff. ZPO. Bei Streit über die Ausschließung oder Ablehnung eines Dolmetschers entscheidet das Gericht endgültig, § 191 S. 2 GVG.
bb) Muster: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers
Rz. 26
Muster 7.5: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers
Muster 7.5: Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
Az. _________________________
Antrag auf Ausschluss eines Dolmetschers
In dem Nachlassverfahren _________________________ wird beantragt, den Dolmetscher _________________________ von der Ausübung seines Amtes auszuschließen.
Begründung:
Der Dolmetscher _________________________ ist ein halbbürtiger Bruder des Beteiligten _________________________.
Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Zeugen _________________________ vom _________________________
Insoweit ist er kraft Gesetzes gem. § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 3 ZPO, § 191 GVG von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen.
(Rechtsanwalt)
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