aa) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 22

§ 6 Abs. 1 FamFG verweist auch für die Ablehnung von Gerichtspersonen unmittelbar auf die §§ 4149 ZPO. Danach kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Zur umfangreichen Kasuistik diesbezüglich wird auf die Standardkommentare zur ZPO verwiesen.[7]

Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen, § 44 Abs. 1 ZPO. Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen, § 44 Abs. 2 ZPO.

[7] Vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege, § 42 ZPO Rn 9 ff.; Zöller/Vollkommer, § 42 ZPO Rn 8 ff.

bb) Muster: Antrag auf Ablehnung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Rechtspflegers

 

Rz. 23

Muster 7.3: Antrag auf Ablehnung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Rechtspflegers

 

Muster 7.3: Antrag auf Ablehnung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Rechtspflegers

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Antrag auf Ablehnung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Rechtspflegers

In dem Nachlassverfahren _________________________ wird der sachbearbeitende Rechtspfleger _________________________ wegen Ausschlusses von der Ausübung des Rechtspflegeramtes abgelehnt.

Begründung:

Dem Beteiligten A wurde bekannt, dass der Beteiligte _________________________, der ebenfalls einen Erbscheinsantrag gestellt hat, ein Neffe des Rechtspflegers _________________________ ist.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Zeugen _________________________ vom _________________________

Der Rechtspfleger _________________________ ist damit von der Ausübung seines Amtes gem. § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 3 ZPO ausgeschlossen.

(Rechtsanwalt)

cc) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

 

Rz. 24

Muster 7.4: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

 

Muster 7.4: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Az. _________________________

Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

In dem Nachlassverfahren _________________________ wird der Nachlassrichter _________________________ wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Begründung:

Der Nachlassrichter erklärte in der mündlichen Verhandlung am _________________________, der Beteiligte _________________________ habe "keine Chance, einen Erbschein zu erhalten". Unabhängig vom Ausgang des noch zu erstattenden psychiatrischen Gutachtens stehe für ihn die Testierfähigkeit des Erblassers fest.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Zeugen _________________________ vom _________________________; dienstliche Äußerung des Richters am Amtsgericht _________________________

(Rechtsanwalt)

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