Rz. 7

Muster 7.7: Anspruch gem. § 1361a Abs. 1 S. 1 BGB

 

Muster 7.7: Anspruch gem. § 1361a Abs. 1 S. 1 BGB

Der Antrag sollte wie folgt lauten:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin (genaue Angabe und genaue Bezeichnung der Gegenstände) herauszugeben.

 

Rz. 8

Muster 7.8: Anspruch gem. § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB

 

Muster 7.8: Anspruch gem. § 1361a Abs. 1 S. 2 BGB

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin (genaue Angabe und Bezeichnung der Gegenstände) zum Gebrauch zu überlassen.

 

Rz. 9

Muster 7.9: Entscheidung des Familiengerichts nach § 1361a Abs. 3 S. 1 BGB

 

Muster 7.9: Entscheidung des Familiengerichts nach § 1361a Abs. 3 S. 1 BGB

Der Antrag sollte wie folgt lauten:

Der Antragstellerin werden folgende Haushaltsgegenstände zur alleinigen Nutzung zugeteilt:

(genaue Angabe und Bezeichnung der Gegenstände).

Der Antragsgegner ist verpflichtet, die zugeteilten Gegenstände an die Antragstellerin herauszugeben.

 

Rz. 10

Muster 7.10: Antrag gem. § 1361a Abs. 3 S. 2 BGB

 

Muster 7.10: Antrag gem. § 1361a Abs. 3 S. 2 BGB

Der Antrag sollte folgendermaßen formuliert werden:

Die Antragstellerin wird verpflichtet, für die Haushaltsgegenstände (genaue Angabe und Bezeichnung der Gegenstände) eine angemessene Vergütung in Höhe von mindestens _________________________ EUR (Angabe der Höhe der mindestens geforderten Nutzungsvergütung) zu entrichten.

 

Rz. 11

Muster 7.11: Anspruch gem. § 1568b Abs. 1 BGB

 

Muster 7.11: Anspruch gem. § 1568b Abs. 1 BGB

Der Antrag sollte wie folgt lauten:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin folgende im gemeinsamen Eigentum beider Ehegatten stehenden Haushaltsgegenstände ab Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache zu überlassen und zu übereignen:

(genaue Angabe und genaue Bezeichnung der Gegenstände)

 

Rz. 12

Muster 7.12: Anspruch gem. § 1568b Abs. 3 BGB

 

Muster 7.12: Anspruch gem. § 1568b Abs. 3 BGB

Der Antrag sollte wie folgt lauten:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller ab Rechtskraft der Endentscheidung (in der Scheidungssache) eine Ausgleichszahlung in Höhe von _________________________ EUR zu entrichten.

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