Rz. 223
Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[183] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar.
Grundsätzlich sind Vollmachten – vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Bestimmungen – nicht formbedürftig. Gleichwohl wird häufig von Dritten eine schriftliche Vollmacht verlangt.[184]
Rz. 224
Zudem darf sich eine privatschriftliche Vollmacht lediglich auf solche Geschäfte beziehen, die ihrerseits nicht formbedürftig sind.[185] Da aber manche – auch überraschende – Rechtshandlungen formbedürftig sein können, wie beispielsweise die Ausschlagung einer Erbschaft, §§ 1484 Abs. 2, 1945 Abs. 3 BGB, ist es immer sinnvoll, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen.
aa) Die unbeschränkte Vollmacht
Rz. 225
Die Vereinbarung einer unbeschränkten Vollmacht kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Anlass dazu besteht.
Ein besonderer Anlass besteht dann, wenn beispielsweise der andere Elternteil lange Zeit ortsabwesend ist,
sei es beruflich
▪ | durch Abordnung etwa im Rahmen der Bundeswehr in ein internationales Krisengebiet, |
▪ | durch Einsatz im Rahmen von Entwicklungshilfe, |
▪ | durch längeren Auslandsaufenthalt in einer anderen Niederlassung des Arbeitgebers, |
▪ | durch Arbeitstätigkeit als Fernfahrer mit Heimfahrten lediglich an den Wochenenden, |
sei es privat
▪ | durch Beginn einer mehrmonatigen oder gar mehrjährig geplanten Reise mit dem Segelboot, |
▪ | durch längere Abwesenheit im Rahmen von Sport- oder Kulturveranstaltungen, |
sei es gesellschaftlich
▪ | motiviert durch politische Tätigkeit mit längeren Abwesenheiten oder |
sei es gesellschaftlich
▪ | bestimmt durch Ableistung einer Freiheitsstrafe. |
In all diesen Fällen kann durch Vereinbarung dafür gesorgt werden, dass notwendige Entscheidungen im Bereich elterlicher Sorge über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung überhaupt getroffen werden können.
Rz. 226
Die Vollmacht bedarf lediglich eines kurzen Textes wie folgt:
Muster 7.70: Erteilung einer Generalvollmacht
Muster 7.70: Erteilung einer Generalvollmacht
Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
_________________________
erscheint
Herr A _________________________, geb. _________________________ am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Die Erschienene bat den Notar um die Beurkundung einer
Generalvollmacht
und erklärte zu notariellem Protokoll:
Hierdurch bevollmächtige ich, meine Ehefrau, Frau A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Diese Vollmacht kann für einzelne, von dem Bevollmächtigten zu bestimmende Rechtsgeschäfte übertragen werden.
Die Bevollmächtigte ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen.
Der Bevollmächtigten ist eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.
Der Notar hat den Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Generalvollmacht abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Der Erschienene ist sich der Tragweite der Vollmacht bewusst und wünscht gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.
… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …
Das Protokoll ist den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Rz. 227
Die Vollmacht kann – ebenfalls als unbegrenzte Vollmacht – auf das Kind bezogen werden.
Dies ist – in Kurzform – wie folgt zu formulieren.
Muster 7.71: Erteilung einer Vollmacht betr. ein Kind
Muster 7.71: Erteilung einer Vollmacht betr. ein Kind
Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
…
erscheint
Herr A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________.
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.
Der Erschienene erklärte zunächst:
Ich ...
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