Rz. 223

Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Der Sorgeberechtigte kann aber andere mit der Ausübung der Sorge beauftragen, etwa in Form einer Vollmacht.[183] Eine andere Rechtslage ist nur durch gerichtliche Sorgerechtsänderung erreichbar.

Grundsätzlich sind Vollmachten – vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Bestimmungen – nicht formbedürftig. Gleichwohl wird häufig von Dritten eine schriftliche Vollmacht verlangt.[184]

 

Rz. 224

Zudem darf sich eine privatschriftliche Vollmacht lediglich auf solche Geschäfte beziehen, die ihrerseits nicht formbedürftig sind.[185] Da aber manche – auch überraschende – Rechtshandlungen formbedürftig sein können, wie beispielsweise die Ausschlagung einer Erbschaft, §§ 1484 Abs. 2, 1945 Abs. 3 BGB, ist es immer sinnvoll, eine notarielle Beurkundung vorzunehmen.

[183] Dazu Horndasch, Die notarielle Fachprüfung im Familienrecht, § 5 Rn 24.
[184] Dazu Hoffmann, FamRZ 2011, 1544, 1547; Völker/Clausius, § 1 Rn 25.
[185] Grüneberg/Ellenberger, § 167 Rn 2 m.w.N.

aa) Die unbeschränkte Vollmacht

 

Rz. 225

Die Vereinbarung einer unbeschränkten Vollmacht kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Anlass dazu besteht.

Ein besonderer Anlass besteht dann, wenn beispielsweise der andere Elternteil lange Zeit ortsabwesend ist,

sei es beruflich

durch Abordnung etwa im Rahmen der Bundeswehr in ein internationales Krisengebiet,
durch Einsatz im Rahmen von Entwicklungshilfe,
durch längeren Auslandsaufenthalt in einer anderen Niederlassung des Arbeitgebers,
durch Arbeitstätigkeit als Fernfahrer mit Heimfahrten lediglich an den Wochenenden,

sei es privat

durch Beginn einer mehrmonatigen oder gar mehrjährig geplanten Reise mit dem Segelboot,
durch längere Abwesenheit im Rahmen von Sport- oder Kulturveranstaltungen,

sei es gesellschaftlich

motiviert durch politische Tätigkeit mit längeren Abwesenheiten oder

sei es gesellschaftlich

bestimmt durch Ableistung einer Freiheitsstrafe.

In all diesen Fällen kann durch Vereinbarung dafür gesorgt werden, dass notwendige Entscheidungen im Bereich elterlicher Sorge über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung überhaupt getroffen werden können.

 

Rz. 226

Die Vollmacht bedarf lediglich eines kurzen Textes wie folgt:

Muster 7.70: Erteilung einer Generalvollmacht

 

Muster 7.70: Erteilung einer Generalvollmacht

Verhandelt am _________________________

Zu _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________

_________________________

erscheint

Herr A _________________________, geb. _________________________ am _________________________, wohnhaft _________________________

ausgewiesen durch _________________________

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienene bat den Notar um die Beurkundung einer

Generalvollmacht

und erklärte zu notariellem Protokoll:

Hierdurch bevollmächtige ich, meine Ehefrau, Frau A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,

mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Diese Vollmacht kann für einzelne, von dem Bevollmächtigten zu bestimmende Rechtsgeschäfte übertragen werden.

Die Bevollmächtigte ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen und als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen.

Der Bevollmächtigten ist eine Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.

Der Notar hat den Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Generalvollmacht abschließend noch einmal ausführlich belehrt. Der Erschienene ist sich der Tragweite der Vollmacht bewusst und wünscht gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.

… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …

Das Protokoll ist den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:

 

Rz. 227

Die Vollmacht kann – ebenfalls als unbegrenzte Vollmacht – auf das Kind bezogen werden.

Dies ist – in Kurzform – wie folgt zu formulieren.

Muster 7.71: Erteilung einer Vollmacht betr. ein Kind

 

Muster 7.71: Erteilung einer Vollmacht betr. ein Kind

Verhandelt am _________________________

Zu _________________________

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________

erscheint

Herr A _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________

ausgewiesen durch _________________________.

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Der Erschienene erklärte zunächst:

Ich ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge