Rz. 5
▪ | Sie sind alleinstehend und haben keine Kinder: Testament mit Einsetzung von Erben, um den Nachlass nicht zu weit zu streuen und Nachlasspflegschaft zu vermeiden |
▪ | Sie sind verheiratet und kinderlos: Testament mit Alleinerbschaft des Ehegatten zur Vermeidung von Erbansprüchen der Erben der II. Ordnung; Einsetzen von Schlusserben |
▪ | Es sind Kinder aus erster Ehe, Stief- oder Pflegekinder vorhanden: umfassender Beratungsbedarf |
▪ | Sie haben ein behindertes Kind: Behindertentestament mit Vor- und Nacherbfolge sowie Testamentsvollstreckung |
▪ | Es ist ein nichtehelicher Lebensgefährte/Verlobter vorhanden: Testament zur Absicherung, da kein gesetzliches Erbrecht |
▪ | Es gehört ein Unternehmen zum Vermögen: Abstimmen von Gesellschaftsvertrag und testamentarischer Regelung |
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