Rz. 32

Gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Mutter-Tochter-Richtlinie begünstigt die Richtlinie Gewinne, die nicht anlässlich der Liquidation von einer Tochtergesellschaft an ihre in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenfalls begünstigt sind Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte der Muttergesellschaft. Der Richtliniengeber hat allerdings nicht klar definiert, was unter dem Begriff "Gewinnausschüttung" bzw. "Gewinn" zu verstehen ist. Die h.M. geht davon aus, dass die Begriffe weit auszulegen sind und damit nicht nur offene Gewinnausschüttungen, sondern jede Art von Gewinnausschüttung, "gleichgültig in welcher Form und unter welchem Namen sie geleistet werden",[41] darunter fallen. Somit auch verdeckte Gewinnausschüttungen.

[41] Kessler, IStR 2004, 814.

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