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Durch den Leihvertrag nach § 598 BGB wird der Entleiher berechtigt, ohneEntgelt eine Sache zu nutzen. Der Entleiher ist jedoch verpflichtet, dem Verleiher die Sache bei Beendigung der Leihe zurückzugeben, wobei die Rückgabe eine Bringschuld ist. Wird die Sache nur gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, liegt keine Leihe, sondern ein Mietverhältnis vor.

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